Die neue – Erbrechtsverordnung fuer Erbfaelle mit Auslandsbezug
Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012), nachfolgend EU-ErbVO, in allen EU Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.
Mit dieser ab 17. August geltenden EU-ErbVO wird das Erbrecht für EU Angehörige in einem wichtigen Punkt neu und einfacher geregelt. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts im Erbfall mit Auslandsbezug ist nun der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen.