Deutschland: Neues Regime für Steuerlichen Verlustvortrag
Im Dezember 2016 haben der Bundestag und der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, mit welchem die bisher bestehenden Einschränkungen bei der Verlustnutzung durch Körperschaften entscheidend verbessert werden soll. Das primäre Ziel des neuen § 8 d KStG ist es junge innovative Wachstumsunternehmen (Startups) von den negativen Folgen eines Anteilseignerwechsels zu verschonen.